Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13. September 2022 entschieden, dass die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist (BAG – 1 ABR 22/21).

Die Unsicherheit besteht aktuell in der Frage nach dem „Wie“. Einen ersten Schritt zu mehr Rechtssicherheit ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 18. April 2023 durch einen Referentenentwurf  für ein Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften gegangen.

Bis zum finalen Gesetzesbeschluss muss der Gesetzesentwurf noch einige Hürden überspringen. Es ist daher nicht einzuschätzen, wann die aktuellen Unsicherheiten beseitigt werden können.

Im nachfolgenden Artikel finden sie weitere Informationen zum geplanten Gesetz und wie sie dieser Verpflichtung über unseren neuen Arbeitgeber- /Arbeitnehmer-Selfservice ab dem Q4 (ohne Aufpreis) nachkommen können.