Auch ab 01.01.2015 wird es die strafbefreiende Selbstanzeige geben. Die Hürden für die Erlangung der Strafbefreiung werden aber deutlich höher liegen.

Bereits ab einem Hinterziehungsbetrag von mehr als 25.000 € und bis zu 100.000 € ist ein Strafzuschlag von 10 % der hinterzogenen Steuer fällig.

Bei einem Hinterziehungsbetrag von über 100.000 € aber unter 1 Mio. € beträgt der Strafzuschlag 15 %, und bei einem Hinterziehungsbetrag von über 1 Mio. € 20 %.

Weiter wird die Wirksamkeit der Selbstanzeige von der Bezahlung der 6%-igen Hinterziehungszinsen abhängen.

Die ursprünglich geplante Verlängerung der Verfolgungsverjährung bei einfacher Steuerhinterziehung auf 10 Jahre, kommt hingegen nicht. Es bleibt bei fünf Jahren! Weitere Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige wird aber sein, dass der Steuerpflichtige für zehn Jahre reinen Tisch macht (Offenlegungszeitraum).

Im Hinblick auf die kommenden Verschärfungen, sollten Sie geplante Selbstanzeigen nach Möglichkeit noch im Jahr 2014 vornehmen.