Wie bereits vor ein paar Monaten angekündigt, wird es ab dem 01.01.2023 im Bereich Lohn- u. Gehaltsabrechnung einige gravierende gesetzliche Änderungen geben.

So dürfen Arbeitgeber gem. §8 Abs. 3 BVV bestimmte begleitende und erläuternde Unterlagen zum Lohn nur noch in elektronischer Form aufbewahren.
Diese Daten müssen dann auch über eine spezielle Schnittstelle elektronisch an die Sozialversicherungsprüfer übermittelt werden.
Des Weiteren wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Mitarbeiter nicht mehr auf Papier ausgehändigt, sondern der Arbeitgeber muss diese selbst online bei der Krankenkasse abrufen.

Um den ganzen Anforderungen weiter gerecht zu werden, hat unser Softwareanbieter eine webbasierte Softwarelösung entwickelt, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und zugleich die Zusammenarbeit datenschutzkonform vereinfacht.

ADDISON OneClick Personal & Zeiten haben wir schon bei mehreren Mandanten erfolgreich im Einsatz und ist die Lösung für alle unsere Lohnmandanten ab 01.01.2023.

Ausführliche Informationen zu den Neuerungen zum Download:
ADDISON Lohn Online (Stand 16.12.22)

Bis 31.03.2023 kostenlose Einführungsphase für unsere Mandanten!

Downloads:

Schnelleinstieg für Mandanten

Schnelleinstieg für Arbeitnehmer

Ausführliche Informationen zu den Funktionen finden Sie im Hilfecenter unter:
Personalwesen – ADDISON OneClick Hilfecenter

 

Erklärvideos:

Erfassung Krankmeldung durch Arbeitnehmer

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Erfassung Krankmeldung durch Arbeitgeber

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